CJG Haus St. Gereon
Unsere Mitarbeitervertretung - die MAV
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung, kurz MAV. Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.
Die Aufgaben der MAV sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt.
Das Team der MAV im CJG Haus St. Gereon
Die MAV setzt sich aktuell aus sieben Mitgliedern zusammen und ist seit März 2021 im Amt. Sie trifft sich regelmäßig und ist am besten per
E-Mail erreichbar: mav(at)cjg-hsg.de
1. Vorsitzender
Simon Hammacher
2. Vorsitzender
Christoph Sartoris
Schriftführerin
Christina Gastreich
Aufgabenbereiche der MAV
Allgemeine Aufgaben
- Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter*innen bei gleichen sachlichen Voraussetzungen auch gleichbehandelt werden.
- Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und versucht, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dabei unterliegen alle Mitglieder der MAV der Schweigepflicht und behandeln die Anliegen der Mitarbeiter*innen vertraulich.
- Die MAV setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein und wirkt auf familienfreundliche Arbeitsplätze hin.
- Sie regt Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiter*innen dienen.
Spezielle Aufgaben
- Die MAV hat ein Recht auf Anhörung und Mitberatung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten und Kündigungen nach Ablauf der Probezeit.
- Sie besitzt ein Vorschlagsrecht bei allgemeinen betrieblichen Angelegenheiten
(u. a. innerbetriebliche Information und Zusammenarbeit, Hausordnung, Fortbildung/Qualifizierung, Arbeitsorganisation). - Sie hat ein Antragsrecht bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten
(z. B. Arbeitszeiten, Veranstaltungen, Beurteilungsrichtlinien, Arbeitssicherheit). - Die MAV hat außerdem ein Zustimmungsrecht bei der Einstellung von Mitarbeitenden, bei sonstigen persönlichen Angelegenheiten der Mitarbeiter*innen sowie bei organisatorischen und sozialen Angelegenheiten der Einrichtung.
- Dienstgeber und MAV können auch Dienstvereinbarungen abschließen.
Alle vier Jahre wird die Mitarbeitervertretung von den wahlberechtigten Mitarbeitenden gewählt. Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeiter*innen der Einrichtung statt.
CJG Haus St. Gereon
Van-Gils-Straße 10
50126 Bergheim-Zieverich
Tel. 02271 4741-0
Fax 02271 4741-49
info(at)cjg-hsg.de